Der gemeinsame Pfarrgemeinderat

in der PG Lindau-Aeschach



Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat der PG Lindau-Aeschach besteht aus folgenden gewählten und hauptamtlichen Mitarbeitern:

 

Pfr. Darius Niklewicz

Pastoralreferent Ludwig Lau

 

Benedicter Jutta (St. Ludwig)

Efinger Matthias (St. Pelagius)

Gentili Christina (St. Pelagius) - Vertreterin im Dekanatasrat des Dekanates Lindau

Heimpel Marion (St. Urban & Silvester)

Kohler Ursula (St. Pelagius) - Stellvertretende PGR-Vorsitzende

Schäfler Carmen (St. Ludwig)

Schulz Dominik (St. Ludwig)

Theile Helga (St. Ludwig)

Vögele Gabriele (St. Urban & Silvester)

Waag Ann-Kathrin (St. Ludwig) - PGR-Vorsitzende

Weishaupt Bettina (St. Ludwig)


Aufgaben des Pfarrgemeinderates

§ 2 der Satzung für Pfarrgemeinderäte ... bei gemeinsamem Rat mehrerer Pfarreien

des Bistum Augsburg


§ 2: Aufgaben des Pfarrgemeinderates

 

(1) Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Seelsorgeeinheit durch die Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Im Rahmen des Laienapostolats hat er koordinierende Funktion, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände einzugreifen, oder wird in eigener Verantwortung tätig.

 

(2) Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates bestehen in:

 

1. Liturgie, insbesondere in Form von

a) Förderung der liturgischen Bildung,

b) Abstimmung der Gottesdienstzeiten und Kasualien,

c) Vorbereitung von Gottesdiensten zu besonderen Anlässen

und Themen,

d) Tagzeitenliturgie,

e) Gestaltung von Wortgottesfeiern,

f ) Förderung der Volksfrömmigkeit (Rosenkranzgebet, Andachten,

Prozessionen, Wallfahrten).

 

2. Verkündigung, insbesondere in Form von

a) Überlegungen zu Schwerpunkten und aktuellen Erfordernissen

der Glaubensvermittlung,

b) Planung und Durchführung von ehevorbereitenden und

–begleitenden Maßnahmen,

c) Koordinierung der Elternbildung und der Vorbereitung auf den

Sakramentenempfang (Taufe, Erstbeichte, Erstkommunion,

Firmung),

d) Planung für Gemeindekatechese, Glaubensseminare, Bibelkreise,

Einkehrtage,

e) Abstimmung der pastoralen Dienste von Laien in der Kinder- und

Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Familienpastoral, Seniorenpastoral,

f ) gemeinsamer Sorge für die Spiritualität, fachliche Schulung sowie

Weiterbildung ehrenamtlicher sowie neben- und hauptberuflicher

Mitarbeiter/-innen,

g) Entdeckung und Förderung von Charismen in der Pfarrgemeinde,

h) Berufungspastoral für Priester und Ordensleute.

 

3. Diakonie, insbesondere in Form von

a) Bewusstseinsbildung für den diakonischen Grunddienst,

b) Kontaktpflege und Zusammenwirken mit caritativen Einrichtungen,

c) Abstimmung sozialer Dienste wie Nachbarschafts- und Familienhilfe,

d) Hilfe in akuten Notfällen,

e) Förderung des Wohnviertelapostolats und der Begegnung mit

Neuzugezogenen,

f ) Kontaktpflege zu kranken, gebrechlichen und alten Menschen,

sowie zu Menschen mit Behinderung.

 

4. Weiterer wichtiger Dienste, insbesondere in Form von

a) Förderung von ökumenischen Aufgaben und Aktivitäten,

b) Bildungs- und Zielgruppenarbeit

c) Kinder-, Schul- und Jugendpastoral,

d) Zusammenarbeit und Programmabsprache mit den Trägern der

Erwachsenenbildung und den kirchlichen Verbänden,

e) Bewusstseinsbildung und Engagement für den weltkirchlichen Auftrag,

f ) Bewahrung der Schöpfung,

g) Kontaktpflege zur Arbeitswelt und Betriebsseelsorge,

h) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere durch Koordination Pfarrbriefe,

Internetauftritt, Pfarrbücherei oder Pressekontakte,

i) Zusammenarbeit mit Kommunen, Gruppen und Vereinen in Politik

und Gesellschaft,

j) Weiterleitung von Informationen, die von außen kommen.

k) Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung bei Bildung,

Veränderung und Auflösung von Seelsorgeeinheiten,

l) Vertretung der Pfarrei(en) in der jeweiligen Kirchenverwaltung und

im Dekanatsrat.


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Pastorale Laiengremien in der Diözese Augsburg Bestimmungen auf der Ebene der Seelsorgeeinheiten - Statut, Satzungen, Wahlordnung
Statut-Satzungen-Wahlordnung_vom_01-07-2
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